RICHTLINIE 2004/109/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 15. Dezember 2004
Zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG
Download: Artikel 17 Informationspflichten der Emittenten von zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Aktien
V I P HVAgenda
Die rechtzeitige Bekanntgabe des HV-Termins in einer
solchen clearing-Stelle ist die erste Voraussetzung für eine Transparenz im Sinne von „Best
practice in corporate governance“.
Die Hauptversammlung ist das höchste Organ des Emittenten und
der Ort der öffentlichen Mitwirkung der Eigentümer/Aktionäre.
Jedem institutionellen Anleger bietet diese Agenda die Möglichkeit,
sein Wohlverhalten durch HV-Teilnahme zu organisieren, zu planen.
Die Liste wird regelmäßig gepflegt – rechtzeitige
Terminbekanntmachungen durch den Emittenten sind dabei eine wesentliche
Unterstützung. „Gestrige“ Termine in der HV-Agenda sprechen
für sich: best practice ist eben auch an der Aktualität des
aufgelisteten Termins erkennbar.
Im gleichen Anspruch – zur Steigerung der Transparenz – wird
neben den HV-Terminen das „Behaviour of corporate governance“
deklariert. Angefangen wurde in Deutschland mit der sog. Entsprechenserklärung
im Sinne des § 161 AktienGesetz
In der rechten Spalte können Sie, wo schon eingestellt, direkt
auf die Entsprechenserklärung der Emittenten schalten und ohne
technische Mühe schnell die einzelnen Erklärungen vergleichen.
Und:
Sind Sie an einer Stimmrechtsvertretung durch VIP interessiert, dann
nehmen Sie bitte Kontakt zu uns uns auf; wir werden Ihr individuelles
Leistungspaket gemeinsam diskutieren und zusammenstellen. Wollen
Sie einen neuen HV-Termin einstellen, nutzen Sie die Kontaktseite.